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   OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 B 528/06   

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https://dejure.org/2012,44402
OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 B 528/06 (https://dejure.org/2012,44402)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.08.2012 - 5 B 528/06 (https://dejure.org/2012,44402)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. August 2012 - 5 B 528/06 (https://dejure.org/2012,44402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 17, § 19 Abs. 1; SächsStrG § 53 Abs. 1
    Abwasserbeitrag, öffentliche Straßen auf Privatgrundstück, Te8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Braunschweig, 09.08.2006 - 5 B 213/06

    Zum Verbot, Sportwetten für in Niedersachsen nicht konzessionierte Veranstalter

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 B 528/06
    17 Mit Beschluss vom 3. August 2006 ließ der Senat die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. Dezember 2005 zu (5 B 213/06).18 Der Beklagte trägt zur Begründung seiner Berufung vor: Die zulässige Geschossigkeit auf dem Grundstück sei durch 12 bis 14 m hohe Hallen geprägt.

    29 Dem Gericht liegen die zur Sache gehörenden Akten des Beklagten (1 Heftung), die Verfahrensakte des Verwaltungsgerichts Dresden (1 Heftung - 4 K 1793/04), die Akte des Zulassungsverfahrens beim Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (1 Heftung - 5 B 213/06) und die Akten des Berufungsverfahrens vor dem Sächsischen Oberwaltungsgerichts (2 Heftungen - 5 B 528/06) vor.

  • VGH Hessen, 04.04.1995 - 5 TH 1264/93

    Straßenbeitrag: Ersetzung eines Belages für einen Gehweg - zur Verbesserung bzw

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 B 528/06
    Mehrere Beitragsfestsetzungen dürfen in einem Bescheid durch Ausweisung nach den einzelnen Buchgrundstücken getrennter Beitragsbeträge in einem Leistungsgebot zusammengefasst werden (HessVGH, Beschl. v. 4. April 1995 - 5 TH 1264/93 -, NVwZ-RR 1995, 599).
  • OVG Sachsen, 28.10.2010 - 5 D 5/06

    Hinnahme einer die Zugrundelegung der überwiegend vorhandenen Geschosszahl

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 B 528/06
    36 Der Senat kann aber diese die beitragsrechtlichen Vorschriften der Abwassersatzung des Abwasserzweckverbands "G......." vom 4. November 1999 betreffende Frage offen lassen, weil jedenfalls mit der Abwassersatzung vom 15. Januar 2004 eine nach Auffassung des Senats in seinem Urteil vom 28. Oktober 2010 - 5 D 5/06 - wirksame satzungsrechtliche Grundlage für die Heranziehung des hier streitgegenständlichen und vollentsorgten Grundstücks besteht.
  • OVG Sachsen, 16.01.1997 - 1 S 461/96

    Überleitung; Privatweg; Straßenrecht; Öffentlicher Verkehr; Nutzung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 B 528/06
    Es musste ein nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkter, sondern der Allgemeinheit ungehindert offenstehender Verkehr stattgefunden haben (SächsOVG, Urt. v. 16.1.1997 - 1 S 461/96 -, SächsVBl. 1997, 294, 296).
  • OVG Sachsen, 04.03.2004 - 5 BS 119/02

    Abwasserbeitrag, Vorläufiger Rechtsschutz, Teilzweckverband, Ungleichbehandlung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 B 528/06
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats war nicht der Umfang der betroffenen Nutzungsfläche, sondern die Auswirkung des Fehlers auf die Beitragshöhe maßgeblich (vgl. Beschl. v. 4.3.2004 - 5 BS 119/02 -, JbSächsOVG 12, 125).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 B 528/06
    Dieser Grundsatz vermag die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte indessen nur so lange zu "rechtfertigen", als nicht mehr als 10 v. H. der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen (BVerwG, Urt. v. 1.8.1986, KStZ 1987, 11; s. auch BVerwG, Urt. v. 16.9.1981, KStZ 1982, 69).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 B 528/06
    Der Senat hat in dieser Entscheidung ausgeführt, dass er auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. April 2002 (SächsVBl. 2002, 213) an seiner Rechtsprechung zum Einrichtungsbegriff festhalte.
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 B 528/06
    Dieser Grundsatz vermag die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte indessen nur so lange zu "rechtfertigen", als nicht mehr als 10 v. H. der von der Regelung betroffenen Fälle dem "Typ" widersprechen (BVerwG, Urt. v. 1.8.1986, KStZ 1987, 11; s. auch BVerwG, Urt. v. 16.9.1981, KStZ 1982, 69).
  • OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06

    Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 B 528/06
    34 Diese Auffassung hat allerdings der Senat mit seinem Urteil vom 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 - aufgegeben.
  • OVG Sachsen, 28.04.2004 - 5 D 31/02

    Beiträge

    Auszug aus OVG Sachsen, 17.08.2012 - 5 B 528/06
    Der Senat hat u. a. den beitragsrechtlichen Teil dieser Satzung mit Urteil vom 28. April 2004 - 5 D 31/02 - wegen der unterlassenen Bildung von Einrichtungen der Voll- und der Teilentsorgung für nichtig erklärt.
  • OVG Sachsen, 25.06.2015 - 3 A 47/15

    Übergeleitete Straße; faktische Sperrung

    Zwar trifft es zu, dass die sonstigen Gebäudenutzungen wohl zum Stichtag schon aufgegeben worden waren; ob die Wegefläche von einem nicht näher bestimmten Personenkreis ohne besondere Zulassung kraft ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten oder ausschließlich von den Anliegern als "Interessentenweg" benutzt wurde und damit nicht öffentlich war (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. April 2014 - 2 A 290/11 -, juris Rn. 17; Urt. v. 17. August 2012 - 5 B 528/06 -, juris Rn. 54, jeweils m. w. N.), wie die Beklagte meint, kann angesichts der Tatsache, dass die Nutzung der Wegefläche auch für den Verbindungs- und Abkürzungsverkehr durch einen unbestimmten Personenkreis genutzt wurde, dahingestellt bleiben.
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